PRAXIS FÜR PSYCHO­THERAPIE
Kosten


Kostenerstattungsverfahren:
Wenn Sie bei mir kurzfristig eine Therapie beginnen möchten, dann werde ich Sie während eines kostenfreien Erstgesprächs über den formalen Ablauf informieren. Sie als gesetzlich Versicherte/Versicherter haben (nach SGB V § 13 (3)) ein Anspruch auf eine Therapie im Rahmen des sog. Kostenerstattungsverfahrens. Wenn Sie sich dann für mich als Therapeuten entschieden haben, unterstütze ich Sie bei der Beantragung des Kostenerstattungsverfahrens.

Weitere Informationen KEV enthalten Sie hier: Link zur PDF

Therapiekosten:
Die Kostenübernahme für ambulante Psychotherapie ist abhängig von der Art Ihrer abgeschlossenen Krankenversicherung.

Für gesetzlich versicherte Patienten/-innen:
Die Wartezeiten bei niedergelassenen Therapeuten sind in Berlin meist sehr lang. Daher gibt es für gesetzlich versicherte Patienten/-innen die Möglichkeit, bei den sog. nicht niedergelassenen Therapeuten eine Therapie im Wege des Kostenerstattungsverfahrens zu beginnen. Bei den hierfür notwendigen Formalitäten unterstütze ich Sie gern und stehe Ihnen zur Seite. 

Für Privatpatienten/-innen:
Psychotherapeutische Leistungen sind im Leistungskatalog der meisten privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen eingeschlossen. Trotzdem bitte ich Sie, sich im Vorfeld der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen, ob Ihr Versicherungsschutz die Kosten für eine Psychotherapie enthält. Dann erfolgt die Abrechnung i.d.R. problemlos und ich unterstütze Sie gern bei den Formalitäten. Das Honorar richtet sich nach der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten bzw. Ärzte (GOP analog GOÄ) und beträgt 100,55 € pro Therapiesitzung. 

Für Selbstzahler/-innen:
Sie haben auch die Möglichkeit, die Kosten der Therapie selbst zu bezahlen. Auch hier richtet sich das Honorar nach der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten bzw. Ärzte (GOP analog GOÄ). Sie beträgt 100,55 € pro Therapiesitzung.