Therapiekosten:
Die Kostenübernahme für ambulante Psychotherapie ist abhängig von der Art Ihrer abgeschlossenen Krankenversicherung.
Für gesetzlich versicherte Patienten/-innen:
Die Kosten für die ambulante Psychotherapie werden in vollem Umfang von der Krankenkasse übernommen.
Für Privatpatienten/-innen:
Psychotherapeutische Leistungen sind im Leistungskatalog der meisten privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen eingeschlossen. Trotzdem bitte ich Sie, sich im Vorfeld der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen, ob Ihr Versicherungsschutz die Kosten für eine Psychotherapie enthält. Dann erfolgt die Abrechnung i.d.R. problemlos und ich unterstütze Sie gern bei den Formalitäten. Das Honorar richtet sich nach der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten bzw. Ärzte (GOP analog GOÄ) und beträgt 134,07 € pro Therapiesitzung.
Für Selbstzahler/-innen:
Sie haben auch die Möglichkeit, die Kosten der Therapie selbst zu bezahlen. Auch hier richtet sich das Honorar nach der bestehenden Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten bzw. Ärzte (GOP analog GOÄ). Sie beträgt 134,07 € pro Therapiesitzung.